Staatennachfolge

Die bloße Anerkennung von Staaten durch diplomatische Noten, Verträge, Aufnahme diplomatische Beziehungen hat rein deklaratorische Wirkung, jedoch keine rechtsbegründende.

Die Formen der Staatennachfolge sind:

  • DISMEMBRATION  Zerfall, zB UDSSR
  • SEZESSION  einseitige Abspaltung, zB baltische Staaten
  • SEPARATION einvernehmliche Abspaltung, zB
  • FUSION Zusammenschluss, zB Tanzania
  • INKORPORATION  Eingliederung, zB DDR BRD
  • ZESSION  Grenzverschiebung

Rechtsquellen zur Staatennachfolge sind:

Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Verträgen
in Vermögen und Schulden
Völkergewohnheitsrecht

Staatennachfolge in Verträgen

alle Verträge werden automatisch übernommen
„clean-slate“-position alle Verträge werden neu geschlossen
„pick and choose“-position Auswahl an Verträgen wird übernommen
bei radizierten gebietsbezogenen Verträgen übernimmt der jeweilige Staat, zu dem das
Gebiet nunmehr gehört, den jeweiligen Vertrag.
höchstpersönliche Verträge werden nicht übernommen zB Warschauer Pakt

Staatennachfolgen in Schulden

proportional zur Aufteilung des Staatsgebiets
radizierte Schulden übernimmt der jeweilige Staat so
„dettes odieuses“ Schulden zur Verhinderung der Unabhängigkeit werden vom neuen
Staat nicht übernommen zB Kolonialzeit.

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