Als Stammkapital bezeichnet man die bei einer GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH zu erbringende Kapitaleinlage. Es entspricht dem Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
GmbH
Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 35.000 € betragen. Es verkörpert die Summe der Einzahlungsverpflichtungen der Gesellschafter.
Wie der Name sagt, handelt es sich beim Stammkapital um das “Kernvermögen” der Gesellschaft. Das Stammkapital ist demnach vom ”Gesellschaftsvermögen” zu unterscheiden. Letzteres ist eine sich stetig verändernde Größe, die je nach Gewinnen bzw. Verlusten vermehrt bzw. verringert wird. Das Stammkapital ist hingegen eine konstante Größe, die nur durch Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung erhöht oder gesenkt werden kann. Beide Vorgänge stellen Veränderungen des Gesellschaftsvertrages dar und benötigen damit einen Beschluss der Gesellschafter und eine notarielle Beurkundung.
Wenngleich das Stammkapital keine direkten Rückschlüsse auf das Gesellschaftsvermögen erlaubt, steht hohes Stammkapitel in der Regel für höhere Kreditwürdigkeit der Gesellschaft, da das Vermögen im Stammkapital in der Gesellschaft gebunden ist.
Veränderungen des Stammkapitals in der Form der Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung sind nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrages Beschluss mit Dreiviertelmehrheit und notarieller Beurkundung möglich. Es ist zu unterscheiden:
- Kapitalerhöhung
- ”effektive ordentliche Kapitalerhöhung:” Die Gesellschafter leisten weitere Einlagen und erhöhen somit das Stammkapitel der Gesellschaft Kapitalerhöhung “von außen”.
- ”nominelle Kapitalerhöhung:” Die Kapitalerhöhung erfolgt aus dem Gesellschaftsvermögen, indem offene Rücklagen zur Vermehrung des Stammkapitals “umgewidmet” werden Kapitalerhöhung intern
- Kapitalherabsetzung
- ”effektive ordentliche Kapitalherabsetzung:” Die Gesellschafter erhalten Teile ihrer Stammeinlagen wieder zurück, womit weniger Vermögen in der Gesellschaft gebunden ist.
- ”nominelle Kapitalherabsetzung:” Teile des Stammkapitals werden verwendet, um Verluste auszugleichen. Hier werden also Verluste intern kompensiert. Dieser Vorgang dient oft zur Sanierung eines Unternehmens, ist jedoch insofern problematisch, als die “Reserven” des Unternehmens, das Stammkapital, verringert wird.
Siehe auch
- Grundkapital oder Nominalkapital einer Aktiengesellschaft
- Einlagensicherung eines Kreditinstituts
- Haftendes Eigenkapital bzw. Sicherheitsrücklage von Kreditinstituten