Strafverfügung

Eine Strafverfügung ist eine Sanktionsmöglichkeit bei Verwaltungsübertretungen. Wie auch die Anonymverfügung und die Organstrafverfügung gehört die Strafverfügung zum abgekürzten Verfahren im Verwaltungsstrafrecht. Diese drei Verfügungsformen sollen die Behörde entlasten und es ihr unter gewissen Voraussetzungen ermöglichen, Verwaltungsstrafen verhängen zu können, ohne vorher ein Ermittlungsverfahren ordentliches Verwaltungsstrafverfahren führen zu müssen.

Voraussetzungen

Das strafbare Verhalten muss von

  • einem Gericht,
  • einer Verwaltungsbehörde,
  • einem Organ der öffentlichen Aufsicht z.B. Polizist,
  • einer Militärwache
    auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung oder eines vor ihnen abgelegten Geständnisses angezeigt werden oder aufgrund automatischer Überwachung festgestellt worden sein.

Inhalt

Aus der Strafverfügung muss jedenfalls hervorgehen, welche Behörde sie erlassen hat, wer der Beschuldigte Vor- und Familienname sowie der Wohnort ist, die als erwiesen angenommene Tat, Zeit und Ort der Begehung, sowie welche Rechtsvorschrift dadurch verletzt wurde und die Höhe der Strafe. Zudem muss die Strafverfügung eine Belehrung erhalten, dass innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen sie erhoben werden kann. Eine Strafverfügung muss dem Beschuldigten eigenhändig Rückscheinbrief RSa zugestellt werden.
Anders als ein Straferkenntnis beinhaltet die Strafverfügung keine Begründung.

Strafhöhe

Die Behörde kann pro als erwiesen angenommenem Delikt eine Geldstrafe von bis zu 600 EuroArtikel 7 Z 34 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_33/BGBLA_2013_I_33.pdf BGBl. I Nr. 33/2013. verhängen. Liegen mehrere Verwaltungsübertretungen zugleich vor, können diese jeweils separat mit bis zu 600 Euro bestraft werden.

Einspruch

Anders als bei der Anonymverfügung und der Organstrafverfügung tritt die Strafverfügung durch Verweigerung der Entgegennahme bzw. Nichtbezahlung der Strafe innerhalb einer gewissen Frist nicht automatisch außer Kraft. Vielmehr wird die Strafverfügung durch das ungenützte Verstreichen der Einspruchsfrist rechtskräftig und vollstreckbar. Der einzige Weg, eine Strafverfügung zu bekämpfen, ist der Einspruch, der innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Behörde einzubringen ist, die die Strafverfügung erlassen hat. Erhebt der Beschuldigte Einspruch, ist das ordentliche Verfahren einzuleiten. In dem auf Grund des Einspruches ergehenden Straferkenntnis Bescheid darf keine höhere Strafe verhängt werden als in der Strafverfügung. Im Straferkenntnis wird der Beschuldigte allerdings an den Kosten des Verfahrens beteiligt. Die Kosten betragen 10 % der verhängten Strafe für das Straferkenntnis erster Instanz. Auch wenn die tatsächlich ausgesprochene Strafe also nicht höher ausfallen darf, kann der vom Beschuldigten zu bezahlende Betrag um ebendiese 10 % erhöht sein. In einem bestätigenden Erkenntnis eines Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichts, wenn also gegen das Straferkenntnis der Verwaltungsbehörde Beschwerde erhoben wird, beträgt der Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 Abs. 2 VwGVG 20 %.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafverf%C3%BCgung 04.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

schwarz-schoenherr-rechtsanwaelte
markus_groetschl-schwarz-schoenherr-2

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter