Subsidiaritätskontrollverfahren

Die Eckpunkte des Verfahrens zur Prüfung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Verhältnismäßigkeitsprinzips stellen sich nach dem Vertrag von Lissabon wie folgt dar:

  • Verpflichtende Direkt-Übermittlung aller Legislativvorschläge an die nationalen Parlamente durch die EU-Kommission.
  • Frühwarnsystem “Gelbe Karte“: Die nationalen Parlamente können innerhalb einer 8-Wochen-Frist ab Übermittlung des jeweiligen Legislativvorschlages eine begründete Stellungnahme an die betroffene EU-Institution richten und darlegen, warum der Entwurf nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Jedes nationale Parlament hat zwei Stimmen, wobei bei Zweikammersystemen jede Kammer eine Stimme hat. Wenn von einem Drittel bzw. im Bereich Justiz und Inneres einem Viertel dh. zumindest 18 Stimmen bzw. 14 Stimmen) der nationalen Parlamente aller Mitgliedstaaten Stellungnahmen einlangen, ist eine Pflicht zur Überprüfung des Entwurfs gegeben. Nach Abschluss der Überprüfung kann der Entwurf beibehalten, geändert oder zurückgezogen werden.
  • Frühwarnsystem “Orange Karte“: Auch im Fall der “Orangen Karte“ haben die nationalen Parlamente 8 Wochen Zeit, eine begründete Stellungnahme an die betroffene EU-Institution zu übermitteln, in der ausgeführt wird, warum der Entwurf nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Jedes nationale Parlament hat hier ebenfalls zwei Stimmen, wobei bei Zweikammersystemen jede Kammer eine Stimme hat. Wenn von mehr als der Hälfte der Stimmen aller Mitgliedstaaten Stellungnahmen einlangen, ist eine Pflicht zur Überprüfung des Entwurfs gegeben. Nach Abschluss der Überprüfung kann der Entwurf beibehalten, geändert oder zurückgezogen werden. Wenn am Entwurf jedoch festgehalten wird, so ist zu begründen, warum dem Subsidiaritätsprinzip entsprochen wird. Die Dokumentation dieses Vorgangs wird im Anschluss dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat vorgelegt. Sind 55% der Mitglieder im Rat bzw. 50% der Mitglieder im EP der Meinung, dass durch den Legislativvorschlag das Subsidiaritätsprinzip verletzt wird, so wird dieser nicht weiter geprüft und somit gestoppt.

Quellen

http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml

 

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