Bei der teleologischen Interpretation handelt es sich um eine (vorrangige) Methode zur Auslegung von Gesetzen. Danach soll die Auslegung eines Gesetzes in jedem Fall nach dem Sinn und Zweck – der sog. ratio legis – erfolgen.
Die teleologische Interpretation wird heute häufig als das Kernstück der Auslegungsmethoden angesehen, die im Zweifel den Ausschlag gibt. Sie erfordert, den Sinn des Gesetzes danach festzusetzen, was für ein Ziel (griech. τέλος telos, auch: ‚Zweck‘) mit dieser Rechtsnorm erreicht werden soll (also Sinn und Zweck der Norm).
Dabei wird nach überwiegender Meinung nicht auf den Willen des (historischen) Gesetzgebers abgestellt (im Sinne einer subjektiven Auslegung), sondern auf den objektiv in der Norm zum Ausdruck kommenden Zweck. Dieser kann sich bei älteren Normen im Laufe der Zeit auch geändert haben.
Bei der Auslegung kartellrechtlicher Tatbestände kommt eine „kartellrechtlich-funktionale“ Auslegung zur Anwendung, ausgerichtet an Sinn und Zweck des Kartellrechts. Die Auslegung kann wettbewerbsschützender Natur sein.
Das Privatrecht und das öffentliche Recht verfolgen jeweils einen unterschiedlichen Zweck. Im öffentlichen Recht kommt der teleologischen Interpretation geringere Bedeutung zu als im Privatrecht.