Ein Universitätsassistent ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer österreichischen Universität nach § 26 Absatz 1 des „Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten“, der – sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wird – befristet für bis zu sechs Jahre zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Promotion oder Habilitation) beschäftigt wird. Er unterscheidet sich vom Senior Scientist nach § 26 Absatz 2 durch den vorübergehenden Charakter seiner Beschäftigung, und vom Assistenzprofessor nach § 27 durch das Fehlen einer Qualifizierungsvereinbarung.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Universit%C3%A4tsassistent 16.12.2014
TU Graz – Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten (PDF-Datei)
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