Treu und Glauben bezeichnet das Verhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen.
Seinen historischen Ursprung hat der Grundsatz von Treu und Glauben in der bona fides im römischen Recht: Ein römischer Bürger hielt viel auf seine gute Treue; gemeint war damit zum Beispiel seine Zuverlässigkeit und Lauterkeit] im Rechtsverkehr.
Auf den Grundsatz von Treu und Glauben wird auch in der heutigen Rechtsordnung häufig Bezug genommen. Der Grundsatz ist in den Staaten unterschiedlich ausgeprägt.
Der Grundsatz “Treu und Glauben” war bereits im ehemaligen Codex Theresianus kodifiziert.
Der Begriff „Treu und Glauben“, der der im § 914 ABGB erwähnten Übung des redlichen Verkehrs entspricht, beherrscht ganz allgemein das bürgerliche Recht; der rechtsgeschäftliche Verkehr darf nicht dazu mißbraucht werden, einen anderen hineinzulegen, sondern soll sich ehrlich abspielen (HS 2398/69).
UN-Kaufrecht
Im UN-Kaufrecht heißt es in Artikel 7 (1): Bei der Auslegung dieses Übereinkommens sind sein internationaler Charakter und die Notwendigkeit zu berücksichtigen, seine einheitliche Anwendung und die Wahrung des guten Glaubens im internationalen Handel zu fördern.
Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts
Der Begriff Treu und Glauben findet sich zum Beispiel in Art. 2:101 der Acquis communautaire: Im vorvertraglichen Verkehr müssen Parteien nach Treu und Glauben handeln.
Siehe auch
- Generalklausel
- Sittenwidrigkeit
Literatur
- Schneider, Konrad: Treu und Glauben im Recht der Schuldverhältnisse, München 1902.
- Ders.: Zur Verständigung über den Begriff von Treu und Glauben im ArchBürgR 25 (1905), 269
- Ders.: Treu und Glauben im Civilprozeß, München 1903.
- Henle, Rudolf: Treu und Glauben im Rechtsverkehr, Berlin 1912.
- Rüthers, Bernd: Die unbegrenzte Auslegung, 7. Aufl., Tübingen 2012.
- Strätz, Hans-Wolfgang: Treu und Glauben. I. Beiträge und Materialien zur Entwicklung von „Treu und Glauben“ in deutschen Privatrechtsquellen vom 13. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, Paderborn 1974.
- Bammarny, Bawar, Treu und Glauben und UN-Kaufrecht (CISG) – Eine rechtsvergleichende Untersuchung mit Schwerpunkt auf dem islamischen Rechtskreis, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011.
Quellen & Einzelnachweise
- Anmerkung: Es ist zu beachten, dass sich § 914 ABGB primär auf die Vertragsauslegung bezieht.
- OGH: Rechtssatznummer RS0017859, 7. Oktober 1974
- Acquis Group: Text of the Acquis Principles, Official Translation into German, Chapters 1-8, November 2007
http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben#.C3.96sterreich 05.11.2014
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