Verarbeitung

Die Verarbeitung lat”specificatio”, auch ‘Verarbeiten, klärt im Sachenrecht die Änderung der Eigentumsverhältnisse, die durch Verfahrenstechnik notwendig wird.

Im Gegensatz zum Zubehör kann man in den deutschsprachigen Rechtsordnungen an verarbeiteten Stoffen oder Dingen kein eigenständiges Eigentum mehr haben, nur an dem Ding, das durch die Verarbeitung hergestellt wurde. Ob der Verarbeiter Eigentümer wird oder der Eigentümer des Rohmaterials sein Eigentum behält, richtet sich danach, ob die Arbeit der Umgestaltung der Sache wertvoller ist als die Sache selbst. So kann man keine Eigentumsrechte mehr an Ton haben, der zu Ziegeln verarbeitet wurde. Ebenso verliert der Eigentümer von Gerste sein Eigentum daran, wenn diese zu Malz verarbeitet wird.

Geschichtliche Entwicklung

Die Lösung der Frage, ob dem Verarbeiter oder dem Eigentümer des Rohmaterials die neu hergestellte Sache gehören sollte, wurde erst seit Ende des 18. Jahrhunderts am Wert der Arbeit gemessen.

Im klassischen Römisches Recht|römischen Recht wurde die Frage weniger anhand juristischer Argumentation oder, wie in den heutigen Rechtsordnungen, wirtschaftlicher Betrachtungsweise gelöst, sondern danach, ob das Wesen einer Sache von der äußeren Gestalt lat. ”forma” oder dem Rohstoff lat. ”materia” abhängt.
Die Rechtsschule der Sabinianer und Prokulianer Prokulianer sprach sich im Anschluss an die Philosophie des Aristoteles für die äußere Gestalt aus, das Eigentum stand also dem Verarbeiter zu. Die andere große Sabinianer und Prokulianer|Rechtsschule folgte der philosophischen Lehre der Stoa, wonach der Rohstoff das Wesen einer Sache ausmacht, mit der Folge, dass das Eigentum an der verarbeiteten Sache beim Eigentümer des Rohstoffs blieb.

Unter Justinian wurde der Streit dahin gelöst, dass bei nicht in den Rohstoff zurückführbaren Sachen das Eigentum dem Verarbeiter zufiel. Beispiele dafür waren Trauben, die zu Wein verarbeitet wurden. Konnte die Sache hingegen in das Rohmaterial zurückgeführt werden, z.B. eine Bronzestatue durch Einschmelzen, blieb das Eigentum an der neu hergestellte Sache beim Materialeigentümer.

Literatur

  • Sokolwski, Die Philosophie im Privatrecht I, 1902, S. 69 ff.
  • Heinrich Honsell, Römisches Recht, 3. Auflage, Berlin u.a. 1994, § 21 VII, S. 59 f.
  • Dolezalek, Plädoyer für Einschränkung des § 950 BGB, AcP 195 1995, 392 ff.

Rechtsgrundlagen

  • Österreich: §§ 414ff ABGB ” Viertes Hauptstück. Von Erwerbung des Eigentum Eigenthumes durch Zugehör. II. Künstlicher Zuwachs durch Verarbeitung oder Vereinigung überhaupt”

Siehe auch

  • Verbindung
  • Vermischung

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Verarbeitung_Recht 10.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

heid-partner
berthold-hofbauer-titelbild-800x800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter