Da oft kein Meinungskonsens in Fragen der gerechten Lösung von Sachfragen müssen Entscheidungen über spezifische Verfahren gewonnen werden.
allen Beteiligten sollen faire, der Forderung der Gleichheit verpflichtete Teilnahmebedingungen garantiert werden damit sollen Voraussetzungen geschaffen werden, das Ergebnis dieser Verfahren bei aller Unterschiedlichkeit der Standpunkte doch akzeptabel zu machen daher nennt man diese Erscheinungsform der Gerechtigkeit „Verfahrensgerechtigkeit“.
reicht von der Organisation „Verfahren politischer Willensbildung“ zB Garantie gleichen Wahlrechts bis zur fairen Gestaltung des Zivil- oder Strafprozessrechts.
Bsp sog. „vollkommener Verfahrensgleichheit“ von Rawls: Aufteilung einer Torte.
Auch in der mod. Ethik wird dem Gedanken der Normengewinnung und der Normenprüfung besondere Bedeutung zugemessen Vertreter der sog. Diskursethik /Apel, Habermas betonen, dass Rechts- und Moralnormen nur kommunikativ begründet werden können, d.h. wenn die Argumentationen unter Bedingungen zwangsfreier Verständigung stattfinden.