Verfahrensrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die staatliche Verfahren betreffen. Die Hauptgebiete sind
- das Prozessrecht, das Gericht|gerichtliche Verfahren betrifft, mit der Hauptunterteilung in Zivilprozess- oder Zivilverfahrens-recht, Strafprozess-oder Strafverfahrens-recht, Verwaltungsprozessrecht Achtung: in diesem Fall ist Verwaltungs”verfahrens”recht kein Synonym!.
- das Verwaltungsverfahrensrecht, das nichtgerichtliche staatliche Verfahren Verwaltungsverfahren betrifft.
Das Verfahrensrecht ist systematisch Teil des Öffentliches Recht|Öffentlichen Rechtes. Das Prozessrecht wird in der juristischen Praxis und Ausbildung allerdings jeweils dem Gebiet des materielles Recht|materiellen Rechts zugeordnet, auf das es sich bezieht. Z.B. gehört zum Privatrecht Zivil- oder Privat- recht systematisch das Gegenteil des Öffentlichen Rechts das Zivilprozessrecht systematisch Teil des Öffentlichen Rechts.
Das Verfahrensrecht ist sog. „geronnenes Verfassungsrecht”, was bedeutet, dass die Grundprinzipien der Verfassung durch die einzelnen Verfahrensregeln verwirklicht und auf den Einzelfall anwendbar gemacht werden. Das Verfahrensrecht gewährleistet den justizförmigen Verlauf des jeweiligen Verfahrens. Verletzungen des Verfahrensrechts sind stets justiziabel, führen aber ohne Beschwer für den Betroffenen zu keinen Ansprüchen.
Das Verfahrensrecht beinhaltet Regeln für sämtliche staatliche Verfahren sowie im weiteren Sinn auch private Verfahren wie Schiedsgerichte, vereinsinterne Beschwerdekammern etc.
Historisch kommt dem Prozessrecht die größte Bedeutung zu. Die Prozessordnungen regeln in der Regel mehrere Verfahrensabschnitte.
Die Strafprozessordnung regelt nicht nur Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren, sondern auch Teile des Vollstreckungsverfahrens.
Ebenso regelt die Zivilprozessordnung neben dem Erkenntnisverfahren auch das Vollstreckungsverfahren. Grundlegende Teile des Prozessrechts sind im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
Zum Verfahrensrecht gehören aber auch die Bestimmungen über das Wahl|Wahlverfahren, das Abstimmungsverfahren und das Gesetzgebungsverfahren.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensrecht 04.11.2014
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