Verfassung – Was ist das?

Als Verfassung werden heute besondere und sehr spezielle Gesetze bezeichnet, die die Grundlage für staatliches Handeln bilden und die Einrichtung und Ausübung von politischer Herrschaft regeln. In einer Verfassung finden sich also etwa die Regeln dafür, wie ein Staat aufgebaut ist und wer Gesetze beschließen kann.

Regeln für Staat und Politik

“Ausübung politischer Herrschaft” bedeutet, dass eine Verfassung nicht nur festlegt, welche Einrichtungen es geben soll. Sie regelt auch, wie Entscheidungen (also zum Beispiel Gesetze oder Urteile von Gerichten) getroffen werden sollen, was die einzelnen Einrichtungen des Staates tun dürfen, und wo Grenzen gesetzt werden.

In der Verfassung steht, dass alle Organe des Staates nur auf der Basis von Gesetzen tätig werden dürfen. Hier ist geregelt, welche staatlichen Einrichtungen es gibt, wie die Regierung gebildet wird, welche Verantwortung sie hat und wie die Verwaltung aufgebaut werden soll. Hier wird festgelegt, dass Gerichte und RichterInnen unabhängig entscheiden müssen, und hier wird auch festgelegt, wie die staatlichen Einrichtungen kontrolliert werden.

Mit einer Verfassung wird der Anspruch erhoben, den Aufbau eines Staates grundsätzlich zu regeln. Das bedeutet auch, dass alles, was in diesem Staat geschehen kann, genauen Regeln folgen muss und Beschränkungen unterliegt.

Verfassungsrealität und politische Praxis

Wenn von der Verfassung eines Staates gesprochen wird, kann aber auch eine Beschreibung davon gemeint sein, wie Abläufe in einem Staat tatsächlich funktionieren: Wer verfügt über Einfluss, wer bestimmt Themen, wer kann Projekte verhindern, oder wie kommen Entscheidungen zustande.

In Österreich ist es z. B. so, dass die Bundesverfassung in sehr vielen Staatsangelegenheiten eine zentrale Stellung für das Parlament vorsieht. Tatsächlich dominieren aber die Regierung und die Regierungsparteien weite Teile der Politik. So wird etwa in den Medien regelmäßig berichtet, dass „sich die Regierung auf ein Gesetz geeinigt hat”. Selbstverständlich wird der Gesetzentwurf dann noch dem Nationalrat und dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Aber selbst wenn dort nach intensiven Diskussionen noch Änderungen vorgenommen werden, bleibt in der Öffentlichkeit oft der Eindruck, dass letztendlich nicht das Parlament, sondern die Regierung Gesetze beschließt.

Neben der formalen Verfassung gibt es die “gelebte” Verfassung – die sogenannte Realverfassung. Die Realverfassung beschreibt die verschiedenen informellen (im Gegensatz zu den formellen) Abläufe, die im politischen Geschehen wirksam werden. So wird der Einfluss der Bundesregierung, der Landeshauptleute oder der politischen Parteien klar. Sie können sich aber nie über die rechtliche Verfassung hinwegsetzen.

Der Grundkonsens in Staat und Politik

Eine Verfassung stellt mit ihren Regeln Erwartungen an alle, die im Staat Funktionen haben und Verantwortung tragen. Die Erfüllung dieser Erwartungen ist keine Selbstverständlichkeit – zum Beispiel, dass das Parlament ausführlich über Gesetze diskutiert oder RichterInnen unabhängig sind. Daher müssen diese Erwartungen besonders geschützt werden. Und daher muss alles, was vom Parlament beschlossen wird und was die Regierung tut, auch an der Verfassung gemessen werden. Es muss überprüft werden, ob das, was in der Politik und im Staat geschieht, den Regeln entspricht, die die BürgerInnen dafür aufgestellt haben. Die Verfassung muss daher von allen BürgerInnen eines Staates, vor allem aber von den politischen Parteien und ihren VertreterInnen im Parlament akzeptiert werden. Sie soll Grundlage ihres politischen Handelns sein.

Die Verfassung soll Stabilität sichern. Das heißt auch, dass Verfassungen nicht einfach geändert werden können.

In Österreich kann die Verfassung nur geändert werden, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten zum Nationalrat bei der Abstimmung anwesend ist und sich zwei Drittel von ihnen für die Änderung aussprechen. Außerdem müssen Verfassungsgesetze ganz genau als solche bezeichnet werden. Manche Verfassungsgesetze können nur mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden. Bei Änderungen der Grundprinzipien der Bundesverfassung muss sogar das Volk darüber abstimmen.

Grund- und Menschenrechte

Vor allem aber soll eine Verfassung auch die Rechte und Freiheiten jedes Menschen im Staat und gegenüber dem Staat regeln. Sie sichert und garantiert die Menschenrechte und die Grundrechte. Das sind z. B. das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und unmenschlicher Strafe oder das Verbot der Sklaverei. Dazu gehört das Grundrecht, dass alle Menschen “vor dem Gesetz gleich sind” und somit von den Einrichtungen des Staates gleich behandelt werden müssen. Auch über ihre Rechte muss sachlich, und nicht einfach willkürlich, entschieden werden. Das Recht auf Privatleben und damit zum Beispiel der Schutz vor willkürlichen Hausdurchsuchungen oder Überwachung ist durch die Verfassung garantiert.

Ebenso Teil der Grund- und Menschenrechte sind das Recht auf freie Meinung und das Recht auf Information. Auch das Recht, sich in der Öffentlichkeit zu versammeln und zu demonstrieren sowie das Recht, einen Verein oder eine Partei zu gründen, sind Grundrechte. Es gibt ein Grundrecht auf Familiengründung und die Achtung des Familienlebens. Diese und andere Rechte sollen garantieren, dass Menschen in Freiheit und ohne Angst leben können, dass die Maßnahmen, die in Gesetzen getroffen werden, möglichst fair und gerecht sind, und dass jeder Mensch, dessen Rechte verletzt worden sind, Schutz erhält und seine Rechte durchsetzen kann.

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