Mit Vergaberecht – dem Recht der öffentlichen Auftragsvergabe – wird jenes Rechtsgebiet bezeichnet, das die Beschaffung von Waren, Dienst- und Bauleistungen durch die öffentliche Hand regelt. Es legt fest, wie und unter welchen Voraussetzungen öffentliche Auftraggeber Aufträge an Unternehmen vergeben dürfen, um Leistungen am Markt zu erwerben.
Die Hauptziele des vergaberechtlichen Regelungsregimes sind
- die Sicherstellung der Auftragsvergabe an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen,
- die Gewährleistung eines freien, lauteren und fairen Wettbewerbs,
- die Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter und
- ein ressourcenschonender Einsatz öffentlicher Mittel.
Quellen
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- Bröthaler/Plank, Öffentliche Vergaben in Österreich – Methodische Grundlagen und empirische Ermittlung des gesamten Beschaffungsvolumens und öffentlicher Auftragsvergaben (2017) (https://www.ankoe.at/fileadmin/images/news/ANKOE_Oeffentliche-Vergaben-in-Oesterreich_Studie_TU-Wien.pdf; Abfrage vom 19.9.2019)
- Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht4 (2015)
- Heid/Reisner/Deutschmann/Hofbauer, BVergG 2018 (2019)
- Heid & Partner Rechtsanwälte GmbH, www.heid-partner.at