Das Waffengesetz 1996 (WaffG) ist Teil des Waffenrechts. Es regelt den Umgang mit Waffen inkl. Klingenwaffen, Schusswaffen und Munition sowie den Erwerb, den Besitz, den Handel und die Instandsetzung bzw. Vernichtung von Waffen.
Es wurde 1997 als Artikel 1 des Bundesgesetzes, mit dem das Waffengesetz 1996 erlassen und das Unterbringungsgesetz, das Strafgesetzbuch sowie das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden erlassen.
Durchführungsbestimmung ist die 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung BGBl. II Nr. 164/1997 i. d. G. F.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_1996 03.12.2014
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