Als Weihnachtsamnestie amtlich Gnadenaktion Österreich aus Anlass des Weihnachtsfestes bezeichnet man den in vielen christlich-geprägten Staaten praktizierten Brauch, aus Anlass des Weihnachtsfestes Strafgefangene zu amnestieren. Damit soll zum einen den Gefangenen das Feiern im Kreise ihrer Familien ermöglicht werden, zum anderen soll so das Personal der Gefängnisse entlastet werden, damit diese während der Feiertage ebenfalls mit ihren Familien und Freunden feiern können.Robin Hartmann und Melanie Kraekel:„Weihnachtsamnestie für über 2000 Häftlinge“ in Die Welt vom 8. Dezember 2006.
Es könnenm Strafreste bis zu 18 Monaten gemäß § 1 Abs 2 Nr. 2 des betreffenden Erlasses http://www.bmj.gv.at/_cms_upload/_docs/weihnachtsbegnadigung_erlass2006.pdf Erlass vom 14. September 2006 betreffend die Durchführung der Gnadenaktion aus Anlass des Weihnachtsfestes Bundesministers der Justiz der Republik Österreich PDF. zur Bewährung ausgesetzt werden.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachtsamnestie 09.12.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.