Als Versicherungsaufsicht bezeichnet man die staatliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen. Sie ist Teil der Finanzmarktaufsicht.
In einigen Staaten gibt es für diese Aufgabe spezielle Behörden, denen oft auch die Aufsicht über die Pensionsfonds obliegt. In anderen Staaten gibt es eine Allfinanzaufsicht, die für alle Bereiche des Finanzmarktes zuständig ist, zu dem auch Versicherungen und Rückversicherungen gezählt werden.
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA ist auch für die Versicherungsaufsicht zuständig.
Die Aufgaben wurden in den Gründungsakten wie folgt festgelegt:
Die Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen hat sich im Allgemeinen auf die genaue Beobachtung der gesetzlichen und statutorischen Vorschriften, sowie auf jene Umstände zu erstrecken, von welchen die jederzeitige Erfüllbarkeit der künftigen Verpflichtungen der Anstalt bedingt wird. Die Staatsaufsicht hat daher insbesondere die richtige Berechnung der Prämienreserve, die vorschriftsmäßige Anlage der Kapitalien, sowie die richtige, vollständige und möglichst klare Darstellung aller Gebahrungs- und Vermögensverhältnisse im Rechnungsabschlüsse und Rechenschafts-Berichte … zu überwachen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsaufsicht#.C3.96sterreich 09.12.2014
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