Das Verwaltungsstrafgesetz 1991 ist ein Bundesgesetz aus dem Bereich des formellen Rechts, welches die allgemeine Strafbarkeit von Handlungen, die gegen spezielle Verwaltungsvorschriften wie zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung 1960 Straßenverkehrsordnung begangen werden, regelt. Es definiert auch verschiedene für die Strafbarkeit notwendige Begriffe wie ”Schuld” oder ”Beihilfe” und gibt einen Rahmen für das Verfahren vor, indem es behördliche Zuständigkeiten, Grundsätze des Verfahrens, Rechtsmittel und dergleichen regelt.
Es bildet somit die Grundlage für alle Strafbestimmungen in anderen Verwaltungsvorschriften, nach denen pro Jahr mehrere Millionen Verwaltungsstrafe Verwaltungsstrafverfahren abgewickelt werden.
Weblinks
- http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage Bundesnormen&Gesetzesnummer 10005770 im Rechtsinformationssystem RIS
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsstrafgesetz 04.11.2014
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