Verbindliche Entscheidungsfindung in einer bestimmten Materie direkt durch das Volk. Voraussetzung für die Abhaltung einer Volksabstimmung ist ein vorliegender Gesetzesbeschluss, der das gesamte parlamentarische Verfahren durchlaufen hat.
Eine Volksabstimmung findet nur unter bestimmten Voraussetzungen statt: über einfache Bundesgesetze, wenn der Nationalrat es beschießt oder die Mehrheit der Abgeordneten es verlangt; über Verfassungsänderungen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates es verlangt. Jedenfalls stattfinden muss eine Volksabstimmung im Fall einer sogenannten Gesamtänderung der Bundesverfassung d.h. einer Verfassungsänderung, durch die eines der leitenden Prinzipien der Bundesverfassung im Kern berührt wird Art. 43 und 44 Abs. 3 B-VG.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml