Wissenschaftlicher Assistent bezeichnet bestimmte Mitarbeiter einer Hochschule.
Bis in die 1990er Jahre konnten wissenschaftliche Mitarbeiter an österreichischen Hochschulen unterschiedlichen Status haben. Der Regelfall war “Hochschulassistent”, zunächst mit Diplom bzw. Magister, aber mit der Auflage, innerhalb einiger Jahre das Doktorat zu erwerben. Dies war meist Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn. Andere Formen waren der Studienassistent ein Student höheren Semesters, wissenschaftlicher Beamter meist für sehr langfristige Aufgaben, der Lektor mit fachbezogener Lehrbefugnis und der nicht angestellte Dozent in der BRD Privatdozent. Dozenten mit Dienstvertrag erhielten i.d.R. nach einiger Zeit den Titel a.o. Professor.
Mit der Teilrechtsfähigkeit um 2000 änderten sich die Verhältnisse je nach Hochschule, mit der Vollrechtsfähigkeit nochmals. Doch bestand ab der Entlassung der Universitäten in die Selbstständigkeit am 1. Januar 2004 bis zum 30. September 2009 kein Kollektivvertrag für das Universitätspersonal, daher stand es in dieser Zeit den einzelnen Universitäten frei, wie sie die Dienstverträge mit ihren Mitarbeitern gestalteten. In dieser Zeit schrieben manche österreichische Universitäten Stellen für „wissenschaftliche Assistenten“ aus die Universitäten konnten aber auch andere Bezeichnungen wählen, und ob unter „wissenschaftlichen Assistenten“ z. B. Prädoc-Stellen oder Postdoc-Stellen zu verstehen waren, war nicht allgemeingültig festgelegt. Seit dem Inkrafttreten des Kollektivvertrages gibt es nur noch die Bezeichnung “Universitätsassistent” mit oder ohne Doktorat nach § 26 des Kollektivvertrages.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftlicher_Assistent#.C3.96sterreich 15.12.2014
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