Eine Verwaltungsstrafe ist eine echte Strafe im rechtstechnischen Sinne, welche nicht von einem Gericht, sondern von einer Behörde bei Übertretung einer Verwaltungsvorschrift1 verhängt wird.
Hier können Verwaltungsbehörden weiterhin Verwaltungsstrafen gemäß dem Verwaltungsstrafgesetz 1991 verhängen. Verwaltungsstrafen gelten nicht als Kriminalstrafen und haben nicht deren Rechtswirkungen.
Im Sinne der Verwaltungsstrafe gibt es drei mögliche Strafen: die Geldstrafe als häufigste Form, unter bestimmten Voraussetzungen die Freiheitsstrafe und den Verfall.
Bei geringfügigen Übertretungen kommt es in der Regel zu abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren, die mit einer Anonymverfügung, einer Strafverfügung oder einer Organstrafverfügung enden.
Das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren endet mit Bescheid Straferkenntnis. Gegen ein Straferkenntnis ist die Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht zulässig.
Weblinks
- http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe? QueryID Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770 Text des Verwaltungsstrafgesetzes 1991
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsstrafrecht#Situation_in_.C3.96sterreich 04.11.2014
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