Mit Vinkulationskauf wird eine historische Form des Kaufvertrags bezeichnet, bei dem eine, dem im Ausland ansässigen Verkäufer Vorschuss gewährende, Bank zur Abwicklung eingeschaltet ist, und der Käufer das Eigentum an der Ware von der Bank nur erhält, wenn er auf die von der Bank gestellten Zahlungsbedingungen sog. Vinkulation eingeht.
Beim Vinkulationskauf saßen der Käufer und Verkäufer in verschiedenen Ländern. Der Verkäufer war dabei nur Aufkäufer, der zur Beschaffung der Waren einen Bargeldvorschuss benötigte. Diesen besorgte er sich bei einer Bank, die sich dafür im Gegenzug zur Sicherheit die volle Verfügung über die gekaufte Ware einräumen ließ. Anschließend stellte der Verkäufer dem Käufer die Rechnung und die Vorschussbank sorgte für eine Versendung der Ware an den Käufer oder eine Bank im Land des Käufers. Dann bot sie, ggf. vermittelt über die inländische Bank, dem Käufer an, ihm das Eigentum der Ware gegen vollständige Zahlung des Kaufpreises zu beschaffen. Verweigerte er dies, blieb die Ware Eigentum der Vorschussbank.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/vinkulationskauf.php 31.10.2014