Ein Vertrag im Sinne des Völkerrechts ist eine „ausdrückliche oder konkludente Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten, durch welche völkerrechtliche Rechte und Pflichten begründet werden“.Zitiert nach Daniel Thürer, ”Völkerrecht”, 3. Aufl., Zürich 2007, S. 90. Völkervertragsrecht stellt neben Völkergewohnheitsrecht und allgemeinen Rechtsgrundsätzen „heute die wichtigste Rechtsquelle des Völkerrechts siehe Art. 38 lit. a Internationaler Gerichtshof|IGH-Statut“Zit. n. Anne Peters, ”Völkerrecht – Allgemeiner Teil”, 2. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2009, S. 139. dar. Er setzt, analog zum Vertrag im Privatrecht, die Handlungsfähigkeit der Partner, im völkerrechtlichen Sinne also zumindest eine beschränkte Völkerrechtsfähigkeit der beteiligten Rechtssubjekte voraus. Der Vertrag mit der höchsten geografischen Bindungswirkung ist das Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht vom 22. März 1985 mit 196 Vertragsparteien.
„Weil es im Völkerrecht keinen zentralen Gesetzgeber gibt, fungieren die völkerrechtlichen Verträge, insbesondere die multilateralen Verträge ‚Weltordnungsverträge‘, als ‚Gesetze‘ der internationalen Gemeinschaft.“
Vertragsverhandlungen und -unterzeichnung
Völkerrechtliche Verträge werden meist zunächst von Diplomaten in ständigem Kontakt mit ihren Regierungen ausgehandelt. Wenn Einigkeit über den Vertragswortlaut besteht, werden sie von den Unterhändlern Paraphierung|paraphiert und danach z. B. von Regierungsmitgliedern oder entsprechend bevollmächtigten Personen unterzeichnet.
Inkrafttreten
Wann ein völkerrechtlicher Vertrag in Kraft tritt, hängt von den Einzelumständen ab. Dabei sind innerstaatliche Voraussetzungen völkerrechtlich irrelevant es sei denn, der Vertrag bestimmt etwas anderes, so dass es auf eine Zustimmung der innerstaatlich zuständigen Organe völkerrechtlich nicht ankommt.
In der Regel muss ein völkerrechtlicher Vertrag ”Ratifikation|ratifiziert” werden, bevor er in Kraft treten kann. Eine Ratifikation ist die völkerrechtlich verbindliche Erklärung des Abschlusses einer internationalen Übereinkunft durch die Vertragsparteien, wobei dies durch die völkerrechtlich zuständigen Organe, die den Staat nach außen vertreten dies sind regelmäßig die Staatsoberhaupt|Staatsoberhäupter, Regierungschefs oder Außenminister, oder dazu Vollmacht Völkerrecht völkerrechtlich bevollmächtigte Personen geschieht.
Zumeist ist im Vertrag selbst bestimmt, wann er in Kraft tritt. Dies hängt bei einem multilateralen Vertrag oft aber nicht stets vom Erfordernis einer bestimmten Anzahl von Ratifikationen ab, nach deren Vorliegen der Vertrag in Kraft tritt. Fehlt eine Regelung über das Inkrafttreten im Vertrag, so tritt er erst dann in Kraft, wenn die Zustimmung aller Verhandlungsstaaten vorliegt.
Tritt ein Staat einem bereits in Kraft getretenen Vertrag nachträglich bei, so tritt der Vertrag mit dem Beitritt für diesen Staat in Kraft, es sei denn, im Vertrag selbst ist etwas anderes bestimmt. Dieser Beitritt wird ”Akzession Völkerrecht Akzession” genannt, das Hinterlegen einer Akzessionsurkunde kommt der Ratifikation gleich.
Internationales Vertragsrecht
Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge ”Vienna Convention on the Law of Treaties”, VCLT vom 23. Mai 1969 schrieb einerseits das bisherige Völkerrecht zu Verträgen fest und ergänzte es nur geringfügig. Dennoch haben die USA diese Konvention, die am 27. Januar 1980 in Kraft getreten ist, nicht ratifiziert, doch fühlen sie sich, insoweit sie nur Ausformulierung vorher bestehenden Rechtes ist, daran gebunden.
Literatur
- Anthony Aust: ”Modern Treaty Law and Practice”, 2. Aufl., Cambridge University Press, Cambridge 2007, ISBN 978-0-521-67806-3.
- F. John Harper Hrsg: ”Treaties and Alliances of the World”, 8. Aufl., John Harper, London 2007, ISBN 978-0-9551144-4-1.
- Matthias Niedobitek: ”Das Recht grenzüberschreitender Verträge”, Mohr Siebeck, Tübingen 2001, ISBN 3-16-147447-3.
Weblinks
- http://untreaty.un.org/ilc/texts/instruments/english/conventions/1_1_1969.pdf Vienna Convention on the Law of Treaties engl.; PDF-Datei; 457 kB
- http://untreaty.un.org/ilc/summaries/1_1.htm Informationen der ILC zur Vienna Convention on the Law of Treaties engl.
- http://www.vilp.de VILP – Viadrina International Law Project mehrsprachig, im Aufbau
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrechtlicher_Vertrag 06.11.2014
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