Widerstandsrecht


Widerstand gegenüber ungerechten Obrigkeiten wurde in unterschiedlicher Ausformung vertreten:

  • Behauptung des Rechts zum Tyrannenmord
  • In der Zeit der Religionskriege – Lehre des Monarchomachen  katholische und protestantische Theoretiker. Ihre Konzeptionen beinhalten in staatstheoretischer Hinsicht sowohl konservative staatliche Herrschaft wird auf ein religiöses Fundament gestellt alle Macht ist an Gottes Gebote gebunden; es wird staatstheoretisch das traditionelle Modell einer ständischen Verfassung vertreten Gewalt zw. König und Ständen geteilt; das in diesem Zusammenhang konzipierte Widerstandsrecht knüpft an das antike Vorbild des Kampfes gegen den Tyrannen an 2 Formen der Tyrannei: Tyrannus absque titulo: Usurpator der sich ohne Rechtstitel politische Macht verschafft und Tyrannus exercito: Bruch des Herrschaftsvertrages/der Gesetze durch einen sich legitim eingesetzten Herrscher

→ Formen daraus gebildeten Widerstandsrechts: Mahnung, Absetzungsverfahren, Tötung
als auch moderne Elemente (Idee einer verfassungsmäßigen Bindung der Staatsgewalt – Aspekte der Volkssouveränität.
Im Rahmen der Entwicklung des Menschenrechtsgedankens wurde das Recht zum Widerstand als ursprüngliches, jeder politischen Organisation vorgängiges Recht des Menschen angesehen.

Heutige Situation

Problematik, das Widerstandsrecht zu legalisieren es kommt erst in Betracht, wenn die „verfassungsmäßige Ordnung schon korrumpiert oder ganz außer Kraft gesetzt ist“

Auch heute bleibende Aktualität !

Problematik

Widerstandsrecht ist das Recht des einzelnen oder bestimmter Gruppen, sich offenkundig unrechtmäßigen Handlungen der Staatsgewalt durch Verweigerung des Gehorsames passiver Widerstand oder durch Anwendung von Gewalt aktiver Widerstand zu widersetzen, wenn alle anderen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind oder ihre Inanspruchnahme keine Aussicht auf wirksame Abhilfe verspricht.

→ man folgt dem gesamten Regime nicht mehr, kann gewaltfrei oder gewaltsam sein geht bis zum Tyrannenmord!

Geistgeschichtliche Grundlagen

2 geistesgeschichtliche Wurzeln des Widerstandrechts:

  • germanische lehensrechtliche Treuepflicht zwischen Lehensherrn und Lehensmannbesteht ein Lehensverhältnis, das bei Treuebruch aufgekündigt werden kann
  • christliches Obrigkeitsverständnis stellt zwar prinzipiell den Gehorsam gegenüber der Obrigkeit aber diese Obrigkeit unter die Strafgewalt der Kirche stellt, wenn sie die Gebote Gottes verletzt.
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