Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er ist definiert als selbständige und nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahme]n oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer reinen Vermögensverwaltung hinausgeht 31 Bundesabgabenordnung. Es ist nicht notwendig, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs hat vor allem Relevanz für die Abgrenzung zwischen der privaten Vermögensverwaltung und einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Während Einkünfte aus privater Vermögensverwaltung mit Ausnahme der Spekulationsgeschäfte steuerlich unbeachtlich sind, so führt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb in der Regel zu ertragsteuerpflichtigen Gewinnen oder Verlusten.
Spezialformen sind der Betrieb gewerblicher Art BgA als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der juristischen Personen des öffentlichen Rechts und zudem definiert der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb den Teilbereich einer gemeinnützigen Organisation, die einen wirtschaftlich tätigen Zweig bildet. Der entbehrliche oder unentbehrliche Hilfsbetrieb bildet einen steuerbefreiten Spezialfall des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Eine Vermögensverwaltung ist gegeben bei der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen und der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen. Geht die Tätigkeit darüber hinaus, so dienen folgende Indizien und Merkmale der Unterscheidung:
- der Umfang der Geschäfte,
- das Unterhalten eines Büros
- die Anwendung einer Buchführung zur Gewinnermittlung
- die umfangreiche Organisationsstruktur zur Durchführung der Geschäfte,
- die Bewerbung der Tätigkeit,
- das Anbieten der Dienstleistung/der Produkte einer breiteren Öffentlichkeit gegenüber.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftlicher_Gesch%C3%A4ftsbetrieb 25.11.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.