Mit Zielvereinbarung wird eine Abrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezeichnet, in der die Erreichung bestimmter Leistungsziele für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird. Unklarheiten bei der Vereinbarung gehen dabei zu Lasten des Arbeitgebers. Vorformulierte Zielvereinbarungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach den AGB-Vorschriften.
Zielvereinbarungen sind, soweit sie sich im Rahmen des Direktionsrechts halten, für den Arbeitnehmer verbindlich. Außerhalb des Weisungsrechts sind sie nur verbindlich, wenn auf freiwilliger Basis eine wirksame Vereinbarung getroffen wurde. Die Verpflichtung im Rahmen der Zielvereinbarung erstreckt sich nur auf ein nachhaltiges Bemühen um die Erreichung der Ziele.
Zielvereinbarungen dienen der Mitarbeitermotivation und der Messung der Arbeitsleistung. Die so gewonnen Daten können Grundlage für eine Kündigung wegen Minderleistung low performance sein.
Abgrenzung
Zielvorgabe
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/zielvereinbarung.php 31.10.2014