Zusicherung

Die  Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Personen, die nicht staatenlos sind oder die durch den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht automatisch verlieren, erhalten zunächst die Zusicherung der Verleihung.

Die Zusicherung

Die Zusicherung erfolgt unter der Bedingung, dass die Person binnen zwei Jahren das Ausscheiden aus ihrem bisherigen Staatsverband nachweist.

Bei welchen Staatsangehörigen eine Zusicherung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfolgt, hängt von deren Heimatrecht ab und kann bei der Staatsbürgerschaftsbehörde erfragt werden. Mit der Zusicherung wird den Fremden vor allem auch das Ausscheiden aus ihrem bisherigen Staatsverband erleichtert.

Durch die Zusicherung der österreichischen Staatsbürgerschaft erhält der Fremde einen Rechtsanspruch auf die spätere Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Nach Beibringung des Nachweises über das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband oder des Nachweises, dass die für ein Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband erforderlichen Handlungen nicht möglich oder zumutbar waren, wird die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, soferne weiterhin alle für die Verleihung der Staatsbürgerschaft erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Scheidet eine Partei innerhalb der Zweijahresfrist nicht aus ihrem früheren Staatsverband aus, verliert der Zusicherungsbescheid seine Wirksamkeit. Bestätigungen über Ausscheidensanträge sowie Ausscheidensnachweise sind umgehend im Wege der Bezirksverwaltungsbehörde der Staatsbürgerschaftsabteilung beim Amt der NÖ Landesregierung vorzulegen.

Aufgrund zwischenstaatlicher Übereinkommen ist es bei manchen Ländern erforderlich, die Unterschriften auf Zusicherungsbescheiden beglaubigen zu lassen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

philipp-springer-profilbild-2
5,0
Lessiak_Logo (1)
Lessiak_Logo (1)
philipp-springer-profilbild-2
5,0

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter