Die Schweigepflicht des Arztes ist eine der höchsten ärztlichen Standes- und Rechtspflichten, sie ist eine wesentliche Voraussetzung für das zwischen Arzt und Patient notwendige Vertrauensverhältnis. Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht ist unter Strafe gestellt. Nur durch eine ausdrückliche Erklärung des Patienten kann der Arzt davon entbunden werden.
Schweigepflichtig ist nicht nur der Arzt selbst, sondern alle, die mit vertraulichen Patientendaten in Berührung kommen, also beispielsweise Arzthelferinnen und Mitarbeiter von Krankenkassen. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber den Familienangehörigen des Patienten, d. h., der Arzt darf ohne Erlaubnis auch nicht die Kinder oder Eltern des Betreffenden über Einzelheiten von dessen Krankheit unterrichten. Auch untereinander sind die Ärzte schweigepflichtig — allerdings nicht, wenn der Patient sie ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht entbunden hat oder wenn sie von der mutmaßlichen Einwilligung des Patienten zur Weitergabe seiner Daten ausgehen können.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/%C3%A4rztliche-schweigepflicht/%C3%A4rztliche-schweigepflicht.htm