Ökodesign-Richtlinie

Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG dient der Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte Energy-related Products, ErP. Sie ersetzt die Richtlinie 2005/32/EG vom 6. Juli 2005, die auch Energy-using Products EuP Directive genannt wurde.

Die Richtlinie 2005/32/EG, die eine verbesserte Energieeffizienz und allgemeine Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten zum Ziel hat, wurde am 6. Juli 2005 erlassen und musste bis zum 11. August 2007 von den Regierungen der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Dies geschah mit der Ökodesign-Verordnung 2007, und in Deutschland mit dem Energiebetriebene-Produkte-Gesetz. Die Gültigkeit der Richtlinie 2005/32/EG endete am 19. November 2009.

Am 20. November 2009 wurde die Nachfolge-Richtlinie 2009/125/EG in Kraft gesetzt, welche bis zum 20. November 2010 umgesetzt werden musste. In Deutschland geschah die Umsetzung erst zum 25. November 20111. Die wichtigste Änderung der neuen gegenüber der ursprünglichen Richtlinie besteht darin, dass der Geltungsbereich von energiebetriebenen auf energieverbrauchsrelevante Produkte ausgeweitet wurde. Es können jetzt auch passive Produkte, die aber einen Einfluss auf die Energieeffizienz haben können, geregelt werden. Ein Beispiel hierfür sind Dämmstoffe.

Die Umsetzung erfolgte mit der Ökodesign-Verordnung 2007, die am 10. August 2007 in Kraft trat.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kodesign-Richtlinie#.C3.96sterreich 15.12.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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