Bei den Eignungskriterien handelt es sich um einen Begriff aus dem Vergaberecht. Eignungskriterien sind die vom öffentlichen Auftraggeber festgelegten unternehmensbezogenen Mindestanforderungen an den Bewerber bzw Bieter.
Mit den Eignungskriterien wird
- die Befugnis (zB Berufsbefähigung nach GewO etc),
- die finanzielle und wirtschaftliche bzw technische Leistungsfähigkeit (zB Mindestumsatz, KSV-Rating, Vorliegen einer Haftpflichtversicherung, Anzahl der Mitarbeiter und/oder Geräte, Referenzen, Zertifizierungen etc) und
- die Zuverlässigkeit (Prüfung von Ausschlussgründen wie zB Insolvenz, rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Delikte, schwere Berufsverfehlung, Verstoß gegen Ausländerbeschäftigungsgesetz und Lohn- und Sozialdumping etc)
eines Unternehmers überprüft.
Eignungskriterien müssen bereits in der Bekanntmachung bzw in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt werden und müssen – gemäß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip – durch den Gegenstand des Auftrages gerechtfertigt sein.
Im Rahmen der Eignungsprüfung wird anhand der vom öffentlichen Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Eignungskriterien sodann geprüft, ob ein Unternehmen grundsätzlich zur Erbringung der zu beschaffenden Leistung geeignet ist oder nicht. Bei der Eignungsprüfung erfolgt daher auch keine „Quantifizierung“ der Eignung (im Sinne eines „Bessererfüllen“), womit lediglich ein Mindestmaß an Qualität gesichert werden soll. Eignungskriterien dürfen darüber hinaus nicht zusätzlich als Auswahl- oder Zuschlagskriterien verwendet werden („Doppelverwertungsverbot“).
Angebote von Unternehmen, bei denen die Befugnis, Leistungsfähigkeit und/oder die Zulässigkeit (dh die Eignung nach den festgelegten Eignungskriterien) nicht gegeben ist, sind zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden (sogenannte „K.O.-Kriterien“). Damit kommt das Angebot des betroffenen Unternehmens für die Erteilung des Zuschlags (Abschluss des Vertrags) nicht mehr in Frage.
Quellen
- Heid/Reisner/Deutschmann/Hofbauer, BVergG 2018 (2019)
- Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht4 (2015)
- Heid & Partner Rechtsanwälte GmbH, www.heid-partner.at