Ein Unternehmen, das auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung innehat, ist in der Lage, den Wettbewerb zu beschränken.
Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist noch nicht wettbewerbswidrig. Wenn das Unternehmen seine Stellung jedoch dazu benutzt, Mitbewerber auszuschalten, wird dies als Missbrauch angesehen.
Beispiele dafür sind:
- Festsetzung überhöhter Preise
- künstlich niedrige Preise, um kleineren Mitbewerbern, die nicht damit konkurrieren können, Kunden wegzunehmen
- Behinderung von Mitbewerbern im eigenen (oder einem verwandten) Marktsegment, indem die Verbraucher zum Kauf eines Produkts gezwungen werden, das künstlich mit einem beliebteren, stark nachgefragten Produkt in Verbindung gesetzt wird
- Weigerung, eine Geschäftsbeziehung mit bestimmten Kunden einzugehen, oder Sonderrabatte für Kunden, die ausschließlich oder überwiegend bei dem betreffenden marktbeherrschenden Unternehmen einkaufen
- Verkauf eines Produkts nur in Verbindung mit dem Verkauf eines anderen Produkts