Die Bedarfserhebung ist ein Begriff aus dem Vergaberecht.
Im Zuge einer Bedarfserhebung ermittelt die BBG, wie die derzeitige Bedarfslage zu einem Beschaffungsthema aussieht. Die Kunden der BBG erhalten ein Tabellenformular, in welchem sie uns ihre Leistungsanforderungen sowie Bedarfsmengen nennen. Gemeldete Kundenbedarfe werden bestmöglich in der Ausschreibungsgestaltung berücksichtigt. Den Bedarf der Kunden zu kennen bedeutet auch optimale Folgeausschreibungen und Neuverfahren im Sinne von Preis, Qualität und Vergaberechtssicherheit durchführen zu können.
Service der Bundesbeschaffung GmbH
Schicken Sie einfach ein E-Mail an bedarfserhebung(at)bbg.gv.at und Sie werden in den Verteiler aufgenommen.
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020