Corporate Governance (deutsch: Grundsätze der Unternehmensführung) ist der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen zum Wohlwollen aller relevanten Anspruchsgruppen (= Stakeholder). Als Stakeholder-Ansatz (alle Anspruchsgruppen) geht er über den enger gefassten Shareholder-Ansatz (Anspruchsgruppe Anteilseigner) hinaus, umfasst diesen aber.
Der Ordnungsrahmen wird maßgeblich durch Gesetzgeber und Eigentümer bestimmt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat und der Unternehmensführung.
Das unternehmensspezifische Corporate-Governance-System besteht aus der Gesamtheit relevanter Gesetze, Richtlinien, Kodizes, Absichtserklärungen, Unternehmensleitbild, und Gewohnheit der Unternehmensleitung und -überwachung.
Regelung in Österreich
Der österreichische „Arbeitskreis für Corporate Governance“ hat den österreichischen Corporate-Governance-Kodex erstellt. Will ein Unternehmen an der Wiener Börse notiert sein, muss es zustimmen, diesen Kodex einzuhalten. Der Kodex enthält:
- L-Regeln: sind aus verschiedenen Gesetzen kopiert, daher ohnehin verbindlich (Law),
- C-Regeln: wenn ein Unternehmen abweicht, muss es das begründen (comply or explain), die „Höchststrafe“ ist, dass das Unternehmen die Börsenzulassung verliert, und
- R-Regeln: Empfehlungen ohne besondere Auswirkungen für einen Betrieb, der die Regel nicht einhält (recommend).
Quellen
https://de.wikipedia.org/wiki/Corporate_Governance#%C3%96sterreich, zuletzt abgerufen am 18.03.2020.
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