Dienstleistungsaufträge sind Aufträge, bei denen Dienstleistungen erbracht werden. Für die Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen (gemäß Anhang XVI) und für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste (auf der Schiene oder per Untergrundbahn) gelten die Bestimmungen des Vergabeverfahrens nur eingeschränkt (siehe § 151 BVergG 2018). Zum Beispiel auch bei geistigen Dienstleistungen können die strengen Vorgaben an die Vergleichbarkeit von Angeboten nicht erfüllt werden. Ihr wesentlicher Inhalt besteht in der Lösung einer Aufgabenstellung durch Erbringung geistiger Arbeit. Zwar ist bei solchen Leistungen eine Ziel oder Aufgabenbeschreibung möglich, nicht jedoch eine vorherige eindeutige und vollständige Beschreibung der Leistung (z.B. Forschung und Entwicklung, Unternehmensberatung, Architektur und sonstige technische Beratung und Planung).
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020