Durch die technische Losteilung kann beispielsweise bei Ausschreibungen in mehreren produktspezifischen Losen (z.B. „Industriemaschinen im Bereich der Fertigungstechnik“ und „Kleinmaschinen“, welche den Bedarf von z.B. mittelständischen Unternehmen decken) die Regionalität berücksichtigt werden.
Einerseits können dadurch Unternehmen, welche sich spezialisiert haben („Nischenplayer“) an dieser Ausschreibung teilnehmen und andererseits kann dadurch auch die Anzahl der Rahmenvereinbarungspartner erhöht werden (bei gleichzeitiger Förderung des Wettbewerbes). Dadurch kann zudem ein breites Portfolio abgedeckt werden und im Interesse der Auftraggeberinnen auch eine ggf. erforderliche Individualität abgedeckt werden.
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020