Zweckmäßig ist ein Begriff aus dem Vergaberecht.
Das BB-GmbH-Gesetz schreibt in den acht KMU-relevanten Beschaffungsgruppen die Ausschreibung auf NUTS-3-Ebene vor, sofern dies „zweckmäßig“ ist.
Die BBG prüft die Zweckmäßigkeit anhand von fünf Kriterien.
- Beschaffungsgruppen-Prüfung
- Es muss begründet und dokumentiert werden, wenn eine Ausschreibung nicht den Bedürfnissen von KMU entsprechend gestaltet werden kann
- Nahversorgungsprüfung
- Überprüfung der Marktbedeutung der Ausschreibung: Ist eine Auswirkung auf die Nahversorgung zu erwarten?
- Nachfrage-Prüfung
- Wer sind die nachfragenden Kunden? Wo sind ihre Dienststellen bzw. wie ist deren Bestellablauf organisiert?
- Bieter-Prüfung
- Welche Unternehmen sind potentielle Bieter? Wie stark ist der Wettbewerb am Markt und wie ist die Bieterstruktur aus KMU-Sicht?
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Welche Auftragsgrößen entstehen pro Los und wie hoch ist der Mehraufwand einer regionalen Ausschreibung?
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020