Nach dem Beamtendienstrechtsgesetz 1979 haben sich Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte bei Dienstpflichtverletzungen vor der für sie zuständigen Disziplinarkommission zu verantworten. Die Beamtinnen und Beamten im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen – mit Ausnahme der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die den Disziplinargerichten nach dem Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz unterliegen – unter die Zuständigkeit der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz. Diese ist sowohl unabhängig als auch weisungsfrei. Die Disziplinarkommission entscheidet in Senaten.
Die Geschäftsverteilung für die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz ist nachstehend abrufbar.
Quellen
- https://www.justiz.gv.at/home/ministerium/ministerium/disziplinarkommission-beim-bundesministerium-fuer-justiz~6e.de.html, zuletzt abgerufen am 09.04.2020