Pressefreiheit, genauer die äußere Pressefreiheit, bezeichnet das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen.
Die Pressefreiheit ist als Grundrecht in der Bundesverfassung garantiert.
Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung gewährleisten.
Die Idee der Freiheit speziell der Nachrichten- und Meinungspresse wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung entwickelt.
Entwicklung
Das Verhältnis zwischen Teilen der Österreichischen Politik und verschiedenen Medien ist seit den 2000er Jahren angespannt. So steht insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk ORF immer wieder in der Kritik. Zudem herrscht eine große Marktkonzentration, d. h. ein Großteil der Medien gehört wenigen Konzernen.
Im Index der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen (RoG) lag Österreich 2015 auf Rang 7. 2016 kritisierten RoG die hohe Inseratendichte in österreichischen Zeitungen; die Bundesregierung habe ein transparenteres Informationsgesetz verschleppt. Darüber hinaus wurde die Beibehaltung des Amtsgeheimnisses sowie der spezielle Fall einer Nachrichtensperre rund um das Flüchtlingsaufnahmezentrum Traiskirchen kritisiert.
Problematisch ist laut RoG seit 2017, dass vor allem durch die rechtskonservative FPÖ zunehmender Druck auf Journalisten ausgeübt werde. Dies geschehe meist indirekt – etwa durch Einschränkungen beim Budget – und gefährde damit die Unabhängigkeit des ORF.
Nachdem Österreich 2016–2018 in der Rangliste der Pressefreiheit Platz 11 von 180 belegte, rutschte es 2019 auf Platz 16 zurück und wird von RoG nicht mehr unter den Ländern mit guter Pressesituation geführt. Ausschlaggebend für diese Entwicklung sind Angriffe auf Journalisten durch hochrangige Politiker seit Bestehen der konservativ-rechtspopulistischen Bundesregierung Kurz I, wie beispielsweise diffamierende Äußerungen über den ORF-Journalisten Armin Wolf. Der damalige Innenminister Herbert Kickl wies Beamte an, Kommunikation zu regierungskritisch berichtende Medien (wie Standard, Kurier und Falter) auf ein Mindestmaß zu beschränken und sie nicht durch „Zuckerl“ wie Exklusivbegleitung zu unterstützen.
Literatur
- Helga Wanivenhaus: Die Pressefreiheit in Österreich: Geschichte ihrer Verwirklichung und ihrer gesetzlichen Normen. Dissertation, Wien 1971.
Quellen
https://de.wikipedia.org/wiki/Pressefreiheit, zuletzt abgerufen am 16.07.2020