Abschiebung

Im globalen Kontext, der Akt eines Staates, in Ausübung seiner Souveränität, einen Ausländer von seinem Hoheitsgebiet zu verweisen und an einen bestimmten Ort zu bringen, nachdem eine Einreise abgelehnt wurde oder das Aufenthaltsrecht ausgelaufen ist. Im EU-Kontext, die Vollstreckung der Rückkehrverpflichtung, d.h. der tatsächliche Transport aus dem EU-Mitgliedstaat.

Synonym(e)

  • Deportation

Oberbegriff(e)

  • Zwangsrückführung

Unterbegriff(e)

  • Abschiebungsanordnung

Verwandte(r) Begriff(e)

  • freiwillige Ausreise
  • Rückkehrentscheidung
  • Rückführung

Verwendungshinweis(e)

  1. In der EU-Gesetzgebung ist Abschiebung eine spezifische Form der Zwangsrückführung.
  2. Auch wenn Deportation und Abschiebung oft als Synonyme verstanden werden, wird der Begriff „Deportation“ nicht in allen EU-Mitgliedstaaten als Rechtsbegriff benutzt (nur DE, FI, IE und UK definieren Abschiebung/Deportation in ihrer Gesetzgebung), er wird nur als allgemeines Konzept von der Öffentlichkeit verwendet, manchmal mit negativer Konnotation. Aufgrund dieser Unterschiede ist „Abschiebung“ der bevorzugte Begriff.
  3. In DE sind Abschiebung (deportation) und Zurückschiebung (removal) in der Gesetzgebung (Art. 57 und 58 des AufentG) definiert und haben eine unterschiedliche Bedeutung. In FI kann der Begriff „deportation“ als Synonym zu „removal“ nur benutzt werden in Fällen, in denen ein ausländischer Staatsbürger, der – im Land unter festgelegten Bedingungen oder mit einer dauerhaften Bleibeberechtigung, die von finnischen Behörden ausgestellt wurde, wohnt, oder – der im Land wohnt und dessen Wohnberechtigung, wie in diesem Gesetz verlangt wird, registriert wurde oder – der weiterhin im Land wohnt auch nachdem seine Aufenthaltserlaubnis, sein registrierter Aufenthalt oder seine Aufenthaltsbescheinigung erloschen sind (Sect. 144 des Finnischen Ausländergesetzes).

Quelle

  • Globaler Kontext: UNHCR International Thesaurus of Refugee Terminology (nicht auf Deutsch verfügbar)
  • EU-Kontext: Art. 3(5) der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo-hnp-haslinger-nagele
Bergthaler_Wilhelm_2-haslinger-nagele-800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter