Im globalen Kontext, die Ab- oder Ausreise aus einem Staat, mit der Absicht, für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr im Ausland zu verbleiben. Im EU-Kontext, die Handlung, durch die eine Person, die zuvor ihren üblichen Aufenthaltsort im Hoheitsgebiet eines EUMitgliedstaats hatte, ihren üblichen Aufenthaltsort in diesem EU-Mitgliedstaat für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten bzw. von voraussichtlich mindestens zwölf Monaten aufgibt.
Synonym(e)
- Auswanderung
- Emigration
Oberbegriff(e)
- Migration
Verwandte(r) Begriff(e)
- Abwanderer
- Zuwanderung
Quelle
- Globaler Kontext: UN Recommendations on Statistics of International Migration (nicht auf Deutsch verfügbar)
- EU-Kontext: Art. 2(c) und (g) der Verordnung (EC) Nr. 862/2007 (Migrationsstatistik-Verordnung)
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