Ein Kind, das jünger als achtzehn Jahre ist, sich außerhalb seines Herkunftslandes befindet und von seinen Eltern bzw. seinem gesetzlichen Vormund getrennt ist.
Unterbegriff(e)
- unbegleiteter Minderjähriger
Verwendungshinweis(e)
Ein Kind ist möglicherweise ganz alleine oder wohnt eventuell bei Mitgliedern aus der Großfamilie/entfernten Verwandten. Alle diese Kinder sind alleinstehende Kinder und zu internationalem Schutz unter einem breiten Spektrum internationaler und regionaler Mechanismen berechtigt.
Quelle
- Art. 8 des UN-Ausschussses über die Rechte des Kindes: Allgemeine Bemerkung Nr. 6 (2005) und EU-Grundrechteagentur (FRA): Study on Separated, asylum seeking children in EU Member States, 2010. (nicht auf Deutsch verfügbar)
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