Im Zusammenhang mit Verträgen, im internationalen Recht der formale Akt, durch den die Vertragspartner/innen die Form und den Inhalt eines Vertrages annehmen.
Synonym(e)
- Adoption (von Rechtsakten)
Verwendungshinweis(e)
Der Vertrag wird durch einen spezifischen Akt angenommen, mit dem der Wille der Staaten und der internationalen Organisationen, die an den Verhandlungen zu diesem Vertrag teilnehmen, zum Ausdruck gebracht wird, z.B. durch Anmerkungen zum Text, Inkraftsetzen, Unterzeichnen etc. Die Annahme kann auch der Prozess sein, der dazu genutzt wird, die Form und den Inhalt von Änderungen an einem Vertrag oder Regelungen in einem Vertrag vorzunehmen.
Quelle
- IOM Glossary on Migration, 2. Aufl., 2011 (nicht auf Deutsch verfügbar)
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