Antrag auf internationalen Schutz

Das Ersuchen eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen um Schutz durch einen EU-Mitgliedstaat, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der/die Antragsteller/in die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Gewährung des subsidiären Schutzstatus anstrebt, und wenn er/sie nicht ausdrücklich um eine andere, gesondert zu beantragende Form des Schutzes außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2011/95/EU ersucht.

Unterbegriff(e)

  • Asylantrag
  • Folgeantrag auf internationalen Schutz
  • Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz
  • Rücknahme eines Antrags auf internationalen Schutz
  • unbegründeter Antrag auf internationalen Schutz

Verwendungshinweis(e)

  1. In den meisten EU-Mitgliedstaaten wird dieser Begriff nach der Annahme der Richtlinie 2011/95/EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie) und der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie) als Synonym zu Asylantrag verstanden.
  2. Im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Asylantrag“ und „Antrag auf Asyl“ häufiger gebraucht als „Antrag auf internationalen Schutz“.
  3. Gemäß Protokoll 24 über die Gewährung von Asyl für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1997) zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gelten die EU-Mitgliedstaaten füreinander für alle rechtlichen und praktischen Zwecke im Zusammenhang mit Asylangelegenheiten als sichere Herkunftsländer. Dementsprechend wird ein Asylantrag eines Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats normalerweise nicht von einem anderen EU-Mitgliedstaat berücksichtigt oder zur Bearbeitung zugelassen.

Quelle

  • Art. 2(h) der Richtlinie 2011/95/EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.

 

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger
Logo Robert Rieger
robert-rieger-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter