Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme

Eine schutzbedürftige Person gemäß Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU (Neufassung der Aufnahmerichtlinie), die besondere Garantien benötigt, um die Rechte aus dieser Richtlinie in Anspruch nehmen und den sich aus dieser Richtlinie ergebenden Pflichten nachkommen zu können.

Oberbegriff(e)

  • Antragsteller auf internationalen Schutz
  • schutzbedürftige Person

Verwandte(r) Begriff(e)

Quelle

  • Art. 2(k) der Richtlinie 2013/33/EU (Neufassung der Aufnahmerichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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