Ein/e Antragsteller/in, dessen/deren Fähigkeit, die Rechte aus der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie) in Anspruch nehmen und den sich aus dieser Richtlinie ergebenden Pflichten nachkommen zu können, aufgrund individueller Umstände eingeschränkt ist.
Oberbegriff(e)
- Antragsteller auf internationalen Schutz
Verwandte(r) Begriff(e)
- Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme
Quelle
- Art. 2(d) der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie)
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