Regelung, die darauf abzielt, dass Arbeitsmigranten gemäß der nationalen Gesetzgebung nur dann zum Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn Arbeitgeber erfolglos nach nationalen Arbeitskräften, EU-Bürgern (in EU-Mitgliedstaaten bedeutet dies auch EFTA-Arbeiter) oder Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig aufhalten, gesucht haben.
Synonym(e)
- LMT
Oberbegriff(e)
- Arbeitsmigration
- Unionspräferenz
Verwendungshinweis(e)
- Arbeitsmarkttests (engl. LMT) werden in den meisten EU-Mitgliedstaaten angewandt. Wenn Arbeitsmarkttests angewandt werden, können einige Kategorien von Arbeitern ausgenommen werden, je nach der spezifischen nationalen Situation und Prioritäten.
- EU-Mitgliedstaaten wenden unterschiedliche Methoden bei der Durchführung von Arbeitmarkttests an. Im allgemeinen wird eine beträchtliche Rolle den Arbeitgebern und öffentlichen Arbeitsagenturen zugestanden. Auch die Dauer des Überprüfungsprozesses variiert in den EU-Mitgliedstaaten.
- Weitere Informationen siehe EMN: Satisfying labour demand though migration, June 2011.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN vom Oxford Migration Observatory response to Call for Evidence (nicht auf Deutsch verfügbar)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.