Eine Person, die in einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt, eine Tätigkeit gegen Entgelt ausüben wird, ausübt oder ausgeübt hat.
Synonym(e)
- Ausländischer Arbeitnehmer
- Wanderarbeiter
- Wanderarbeitnehmer
Oberbegriff(e)
- Wirtschaftsmigrant
Verwandte(r) Begriff(e)
- Arbeitsmigration
- Gastarbeiter
Unterbegriff(e)
- hochqualifizierter Migrant
- Vertragsarbeitnehmer
Verwendungshinweis(e)
- Die OECD definiert „Arbeitsmigranten“ als Ausländer, die vom aufnehmenden Staat für den spezifischen Zweck, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, die vom aufnehmenden Staat bezahlt wird, zugelassen werden. Die Länge ihres Aufenthalts ist in der Regel befristet wie auch die Art der Beschäftigung, die sie ausüben können, eingeschränkt ist.
- Für die Zwecke des EMN wird die UN-Definition bevorzugt, weil sie in der Literatur gebräuchlicher und auch umfassender ist, da sie insbesondere auch solche Wanderarbeitnehmer einschließt, die derzeit nicht beschäftigt sind, aber früher gearbeitet haben. Die Konvention schließt auch selbständige Arbeiter mit ein.
Quelle
- Art.2(1) der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
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