Im Kontext der Dublin-Verordnung, das Phänomen, dass ein Drittstaatsangehöriger einen Antrag auf internationalen Schutz in mehr als einem EU-Mitgliedstaat stellt, obwohl er oder ohne dass er, bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Schutz erhalten hat.
Oberbegriff(e)
- Sekundärmigration
Verwandte(r) Begriff(e)
- Dublin-Verordnung
Verwendungshinweis(e)
- Der Begriff Asyl-Shopping hat keine rechtliche Definition, wird aber im informellen Sinne wie auch in Mitteilungen der Europäischen Kommission (EU-KOM) verwendet. Er wird oft mit negativer Konnotation verwendet, da der Begriff einen Missbrauch des Asylverfahrens durch das Stellen mehr als eines Antrages auf internationalen Schutz in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten impliziert (Wahl des EU-Mitgliedstaats, der die attraktivsten sozialen, humanitären und wirtschaftlichen Standards gewährt).
- Eine andere Bedeutung versteht unter Asyl-Shopping den Vergleich mit und die Auswahl einer Asylregelung unter anderen (siehe hierzu European University Institute: the Development of the EU Asylum Policy: Revisiting the Venue-shopping Argument, http://www.eui.eu/Documents/RSCAS/Research/MWG/201011/10- 27-Kaunert.pdf).
- Das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen SEC /2008/ 2029 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX: 52008SC2029:EN:HTML) enthält nicht nur einige Beispiele, was unter dem Begriff „Asyl-Shopping“ zu verstehen ist, sondern auch eine Auswertung des Dublin-Systems (was die Dublin-Verordnung und die Eurodac-Verordnung und ihre Ausführungsbestimmungen umfasst).
Quelle
- Abgeleitet vom EMN vom Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen SEK(2008) 2029, ergänzend zur Mitteilung der Europäischen Kommission über die künftige Asylstrategie, KOM(2008) 360 endg. ▶ (nicht auf Deutsch verfügbar)
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