Der Antrag eines Ausländers oder Staatenlosen, der als Ersuchen um Schutz im Sinne der Genfer Konvention von 1951 und des Protokolls von 1967 oder gemäß nationalem Flüchtlingsrecht betrachtet werden kann.
Synonym(e)
- Antrag auf Asyl
- Asylbegehren
Oberbegriff(e)
- Antrag auf internationalen Schutz
Unterbegriff(e)
- unbegründeter Antrag auf internationalen Schutz
Verwendungshinweis(e)
- In den meisten EU-Mitgliedstaaten wird dieser Begriff nach der Annahme der Richtlinie 2011/95/EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie) und der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Verfahrensrichtlinie) als Synonym zu Antrag auf internationalen Schutz verstanden. Allerdings benutzen IE und UK, die das einheitliche Verfahren nicht angenommen haben, weiterhin den Begriff „Asylantrag“ für einen Schutzantrag nur nach der Genfer Konvention. In DE wird der Begriff weiterhin auch zusätzlich zum Antrag auf internationalen Schutz nach der Qualifikationsrichtlinie für einen Antrag auf Asyl gemäß Art. 16a des Grundgesetzes genutzt.
- Außerhalb der EU-Gesetzgebung und im täglichem Sprachgebrauch werden die Begriffe „Asylantrag“ und „Antrag auf Asyl“ häufiger gebraucht als „Antrag auf internationalen Schutz“.
- Gemäß Protokoll 24 über die Gewährung von Asyl für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1997) gelten die EU-Mitgliedstaaten füreinander für alle rechtlichen und praktischen Zwecke im Zusammenhang mit Asylangelegenheiten als sichere Herkunftsländer. Dementsprechend wird ein Asylantrag eines Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats normalerweise nicht von einem anderen EU-Mitgliedstaat berücksichtigt oder zur Bearbeitung zugelassen. In der Praxis können aber Nicht-EU-Mitgliedstaaten von EU-Mitgliedstaaten Asylanträge erhalten.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN von der Definition in Art. 2(b) der Richtlinie 2005/85/EG des Rates (Asylverfahrensrichtlinie)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.