Im globalen Kontext, eine Person, die Schutz vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in einem anderem Land als ihrem eigenen sucht und die auf eine Entscheidung über den Antrag auf Flüchtlingsstatus nach relevanten internationalen und nationalen Rechtsvorschriften wartet. Im EU-Kontext, ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, der einen Antrag auf Schutz nach der Genfer Konvention von 1951 und Protokoll von 1967 gestellt hat, über den noch nicht endgültig entschieden wurde.
Synonym(e)
- Asylantragsteller
- Asylwerber (AT)
Oberbegriff(e)
- Antragsteller auf internationalen Schutz
Verwandte(r) Begriff(e)
- Flüchtling
Verwendungshinweis(e)
- In den meisten EU-Mitgliedstaaten wird dieser Begriff nach der Annahme der Richtlinie 2011/95/EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie) und der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Verfahrensrichtlinie) als Synonym zu Antragsteller auf internationalen Schutz verstanden. Allerdings benutzen andere EU-Mitgliedstaaten wie z.B. IE und UK, die das einheitliche Verfahren nicht angenommen haben, weiterhin den Begriff „Asylbewerber“ für einen Antragsteller, der nur Schutz nach der Genfer Konvention sucht. In DE wird der Begriff weiterhin zusätzlich zu den Regelungen in der Richtlinie 2011/95/EU für die nationale Regelung des Art. 16a des Grundgesetzes genutzt.
- Außerhalb der EU-Gesetzgebung werden die Begriffe „Asylbewerber“ und „Asylantragsteller“ im täglichen Sprachgebrauch häufiger benutzt als „Antragsteller auf internationalen Schutz“.
Quelle
- Globaler Kontext: Abgeleitet vom EMN vom IOM Glossary on Migration, 2. Aufl., 2011 (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: Abgeleitet vom EMN von Art. 2(b) der Richtlinie 2005/85/EG des Rates (Asylverfahrensrichtlinie)
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