Ein Drittstaatsangehöriger, der vorübergehend in einer Familie im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats untergebracht ist und dafür leichte Hausarbeit verrichtet und Kinder betreut, um seine Sprachkenntnisse und sein Wissen über das Aufnahmeland zu verbessern.
Quelle
- Art. 2(i) des Vorschlags für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung, COM(2013) 151 endg.
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