Das Recht, sich in einem bestimmten Land gemäß den Vorschriften des Migrationsrechts dieses Landes aufzuhalten.
Synonym(e)
- Recht auf Aufenthalt
Unterbegriff(e)
- Aufenthaltsdokument
Verwandte(r) Begriff(e)
- Aufnahmeland
Verwendungshinweis(e)
- Im EU-Kontext wird das Aufenthaltsrecht für EU-Bürger von der Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) geregelt, die zwischen dem Aufenthaltsrecht bis zu 3 Monaten (Art.6) und dem Aufenthaltsrecht über 3 Monate (Art.7) unterscheidet. EWRund Schweizer Staatsbürgern werden dieselben Rechte zuerkannt wie den Unionsbürgern innerhalb des gemeinsamen europäischen Raums der Freizügigkeit.
Quelle
- Vom EMN entwickelt
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.